Wohnbauprämie
Auf alle eingezahlten Beträge auf die keine Arbeitnehmersparzulage geleistet wird, kann eine Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden.
Die Einkommensgrenzen für die Förderung betragen bei Alleinstehenden 25.600 € und bei zusammenveranlagten Ehegatten 51.200 € zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr für das der Anspruch geltend gemacht werden soll. Das Bruttoeinkommen darf dabei größer sein.
Bei Bausparverträgen beträgt die maximale Förderung 8,8 % der oben beschriebenen Beträge aus 512 € bei Alleinstehenden und 1.024 € bei zusammenveranlagten Ehegatten.